Selbstverpflichtung

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Freiwillige Selbstverpflichtung

Die Sklavin Jasmin verpflichtet sich verbindlich folgende Regeln, Pflichten und Aufgaben fistgemäß zu erfüllen und zu dokumentieren. Verstöße oder Versäumnisse werden mit Strafpunkten geahndet, welche zu einem späteren Zeitpunkt in eine Strafe umgewandelt werden.

Regeln, Pflichten und Aufgaben:

  • Die Dokumentation hat unverzüglich (mindestens einmal in der Woche) online auf ihrer Homepage zu erfolgen. Je nach Aufgabe, Umfang und Anforderung sind bis zu 3 Bildbeweise (Fotos in mittlerer Auflösung) beizufügen.
    Versäumnisse werden mit 5 Strafpunkten geahndet.
  • Die Sklavin verpflichtet sich, ihren Geist und Körper zu formen bzw. formen zu lassen. Sie arbeitet aktiv an einer Feminisierung und Versklavung. Die Sklavin wird sich (ihren Körper, Geist, Zeit und Besitz) von Zeit zu Zeit in kleineren Stücken an geeignete Herrschaften (wenn vorhanden) verschenken.
  • Die Sklavin hat sich mindestens zwei mal in der Woche komplett zu enthaaren. Hilfsmittel: Rasierer, Wachs oder Epelierer
    Die Sklavin strebt eine dauerhafte Enthaarung an. Die finanziellen Mittel wird sie ersparen bzw. erarbeiten. (als grobe Zeitrahmen wird das Jahr 2010 in Betracht gezogen)
    Versäumnisse werden mit 10 Strafpunkten geahndet.
  • Die Sklavin hat sich spätestens jeden dritten Tag (2 mal / Woche) anal zu spülen (mind. 1 Liter Wasser / Tee)
    Versäumnisse werden mit 20 Strafpunkten geahndet.
  • Die Sklavin hat sich jeden 2. Tag für mindestens 30 Minuten zu dehnen. Hilfsmittel: Finger, Dildo, Vibrator, Plug, oder ähnliches (mindestens 3 mal pro Woche)
    Versäumnisse werden mit 10 Strafpunkten geahndet.
  • Die Sklavin verpflichtet sich spätestens alle 14 Tag zu sonnen. Im Sommer bei gutem Wetter draußen, ansonsten unterm Solarium. Dabei wir sie abwechselnd nackt und und mit Damenstring sich besonnen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Sklavin sich auch mit einen Stringbikini
    sonnen.
    Verstöße oder Versäumnisse werden mit 20 Strafpunkten geahndet.
  • Die Sklavin verpflichtet sich bis Juli 2010 ihr Gewicht auf ca. 78 kg zu senken. Sie wird monatlich 2 kg an Gewicht abnehmen und den aktuellen Stand veröffentlichen.
    Bei erreichtem Ziel von 78 kg wird über eine weitere Abnahme des Gewichtes abgestimmt.
    Verstöße werden mit 50 Strafpunkten geahndet.
  • Die Sklavin verpflichtet sich, jeden Monat mind. 50,- € für ihre Formung und Ausbildung zurückzulegen. Über die Einzahlung, Ausgaben und Einnahmen führt sie Buch und veröffentlicht dieses einmal pro Monat auf ihrer Homepage. Über die Verwendung hat ihr Herr (wenn vorhanden) oder User (über Internetabstimmung) mit zu entscheiden.
    Versäumnisse der Veröffentlichung werden mit 5 Strafpunkten geahndet. Verstöße bei der Einzahlung oder bei den Ausgaben werden mit 50 Strafpunkten geahndet.
  • Die Sklavin verpflichtet sich, sich regelmäßig (so oft wie möglich) vor er Webcam zu präsentieren und ggf. Aufgaben und Wünsche der Herren zu erfüllen. (Vorgabe: 2 mal pro Monat für
    mind. 1 Std., wenn möglich öfters)
    Verstöße werden mit 50 Strafpunkten geahndet.
  • Die Sklavin verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen im Pornokino, Parkplätzen oder sonstigen Orten zu präsentieren. Die Sklavin hat sich dafür nuttig zu kleiden. Die Sklavin muss sich dann jedem Mann oder auch Frau präsentieren, Befehle und Aufgaben erfüllen und sich ihnen zur Benutzung anbieten. (Vorgabe: einmal pro Quartal, wenn möglich öfters)
    Verstöße werden mit 100 Strafpunkten geahndet.
  • Die Sklavin wird sich dieses Jahr (2009) noch ihre Nippel piercen lassen. Weitere Piercings können und werden folgen.
    Versäumnis wird mit 10 Strafpunkten pro Monat geahndet.
  • Die Sklavin wird sich zu gegebener Zeit tätowieren lassen. In Planung sind eine Kennzeichnung auf dem Po, ein Arschgeweih und im Scharmbereich.
    Genauere Ausarbeitung und Planung hat bis Juli 2010 zu erfolgen.
    Versäumnisse werden mit 10 Strafpunkten pro Monat geahndet.

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