Vertrag

Sklavenvertrag

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der

Sklavin Jasmin TV (künftig Sklavin genannt)

und ihrem Herrn _____________________________ (künftig Herr genannt)

Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert. Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln, so genau wie möglich einzuhalten.

Es wird eine Probezeit vereinbart. Sie startet mit Unterzeichnung und endet ____________________.

1.) Die Sklavin steht ihrem Herrn uneingeschränkt außerhalb ihrer Arbeitszeit zur Verfügung. Sie übergibt ihrem Herrn alle Rechte an ihrem Körper, ihrer Seele und ihrer Zeit. Alle in diesem Vertrag vereinbarten Regeln und Aufgaben können von ihrem Herrn in dieser Zeit mit sofortiger Wirkung eingefordert werden. In der Probezeit kann der Vertrag ohne Kündigungsfrist von jeder Vertragspartei aufgehoben werden.

Nach der Probezeit schenkt sich die Sklavin ihrem Herrn vollkommen als Eigentum und verpflichtet sich ihm 24 Stunden am Tag zu dienen. Sie wird ihr Leben und ihren Besitz vollkommen und ohne Einschränkung in seine Hände legen. Der Vertrag ist unbegrenzt gültig und kann nur von ihrem Herrn gekündigt werden.

2.) Das Eigentum der Sklavin bleibt von diesen Vertrag während der Probezeit unberührt.

Nach Beendigung der Probezeit geht sämtlicher Besitz der Sklavin in das Eigentum des Herrn über (auch Urkunden und Ausweise, wie der Körper der Sklavin selber).

Über das Zusatzeinkommen verfügen während der Probezeit beide Parteien gemeinsam. Es ist vorrangig dafür aufzuwenden, die Sklavin weiter zu formen und zu perfektionieren (Kleidung, Toys, Körpermodifikation wie Enthaarung, Tattoo, usw.).

3.) Die Sklavin darf vorerst ihren erlernten Beruf ausüben. Allerdings können Vereinbarung in diesem Vertrag den beruflichen Werdegang der Sklavin beeinflussen oder gefährden.

Nach der Probezeit führt die Sklavin nur die beruflichen Tätigkeiten und Arbeiten aus, die ihr Herr billigt ungeachtet ihrer früheren beruflichen Qualifikation. Insbesondere sind hier Nuttendienst zu nennen.

4.) Ohne anders lautende Anordnung hat die Sklavin im Haus des Herrn oder bei der Sklavin zu Hause und so oft wie möglich die vereinbarte Dienstkleidung anzulegen.

Nach der Probezeit hat die Sklavin jederzeit und an allen Orten die vereinbarte Dienstkleidung zu tragen.

5.) Der Sklavin ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen: Eine angehängte Liste mit geboten und verbotenen Kleidungsstücken ist dem Vertrag angehängt und wird dem Ausbildungssatnd der Sklavin angepasst. Männerkleidung wird mit der Zeit ganz verboten und durch nuttige Frauenkleidung ersetzt.

6.) Der Sklavin ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Meisters zum Orgasmus zu kommen.

7.) Die Sklavin hat zu keiner Zeit einen Anspruch auf einen Orgasmus.

8.) Während der Probezeit kann der Herr über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen. Dieses Recht ist nur eingeschränkt übertragbar auf Dritte(die Sklavin hat in dieser Zeit noch ein Mitspracherecht).

Nach der Probezeit kann der Herr über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise oder auch dauerhaft auf andere übertragen.

9.) Die Sklavin muss sich jedem Mann oder Frau hingeben, die von ihrem Sklavenstatus kenntniss haben. Sollte sie jedoch bei einer solchen Begegnung einen Orgasmus haben kann ihr Herr sie nach Belieben bestrafen.

10.) Der Sklavin wird (nach vorheriger Anfrage durch die Sklavin) gestattet, ihre Freunde, Eltern oder Verwandte zu besuchen. Ihr Herr darf seine Zustimmung ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigern.

Nach der Probezeit werde alte Beziehungen abgebaut, bis die Sklavin keinen Kontakt mehr zu diesen hat.

11.) Die Sklavin hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass jeder ihre Versklavung bemerken kann. Sie wird ihren Herrn mit Namen ansprechen. Auch in der Öffentlichkeit hat die Sklavin hinter ihrem Herrn zurückzustehen.

12.) Der Herr kann die Sklavin für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen. Die Sklavin hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu äussern.

13.) Der Herr kann die Sklavin zu seinem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihr Schmerzen zufügen.

14.) Der Sklavin ist es nicht gestattet während der Züchtigung Laute von sich zu geben.

15.) Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen, d. h. sie wird ihren Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen. Auch hat die Sklavin dafür Sorge zu tragen, das ihr Körper weiblicher wird.

Nach der Probezeit sind auch weiter Eingriffe in den Körper der Sklavin erlaubt (wie Hormone, dauerhafte Haarentfernung, OPs).

16.) Die Sklavin hat die Pflicht, ihren Körper jeden Tag von sämtlichen Körperhaaren zu befreien. Auch kann der Herr eine Haarentfernung vornehmen oder vornehmen lassen.

17.) Die Sklavin verpflichtet sich, alle ihre persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Mass zu reduzieren bzw. aufzugeben. Sie übernimmt die Wertvorstellungen ihres Herren und wird versuchen, diese so gut es ihr möglich ist nachzuleben.

18.) Die Sklavin hat nicht das Recht, ihren ursprünglichen Namen zu behalten, sie wird von ihrem Meister zu gegebener Zeit einen neuen Namen erhalten.

19.) Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet.

20.) Der Herr schützt die Gesundheit der Sklavin nach bestem Wissen und Gewissen. Er hat allerdings das Recht die Sklavin dauerhaft zu kennzeichnen.

21.) Der Herr garantiert während der Probezeit, die Anonymität und Unantastbarkeit der Sklavin in der Öffentlichkeit zu wahren und sie vor Dritten zu beschützen.

Nach der Probezeit kann allerdings der Herr voll über die Sklavin verfügen und sie auch der Öffentlichkeit präsentieren und zur Show stellen.

22.) Ein Safewort zur Begnadigung der Sklavin findet keine Verwendung.

23.) Der Herr räumt der Sklavin ausdrücklich ein Vetorecht gegen diesen Vertrag ein. Das Veto wird von der Sklavin mit dem Wort “Mayday” bekannt gegeben und vom Herrn bedingungslos akzeptiert. Der Vertrag verliert damit seine Gültigkeit.

Nach der Probezeit verliert dieser Paragraph seine Wirkung und die Sklavin hat dann auch kein Vetorecht mehr.

 

Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag.

 

Ort, Datum _____________________________________________

 

Unterschrift der Sklavin _______________________________

 

Mit meiner 2. Unterschrift erkläre ich ausdrücklich, mich nach der Probezeit meinen Herrn vollkommen und ohne Einschränkungen zu schenken und ihm sämtliche Rechte an Körper, Geist und Zeit zu übergeben. Einer Weiterformung / Umwandlung zur TV / TS (Feminisierung) bin ich ausdrücklich mit einverstanden, wie auch mit allen dafür notwendigen Eingriffe an Körper und Geist.

 

Ort, Datum _____________________________________________

 

2. Unterschrift der Sklavin _______________________________

 

Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meiner Sklavin, mir zu dienen. Ich übernehme die Verantwortung für ihr Wohlergehen, ihre Erziehung und Perfektionierung zu einer demütigen, gehorsamen Sklavin. Ich erkenne die aus diesem Vertrag erwachsende Verantwortung und werde meine Rechte nicht missbrauchen.

 

Ort, Datum _____________________________________________

 

Unterschrift des Herrn _________________________________

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